Pressemitteilung Nr. 111 vom 25.02.2021 Weiterhin Mund-Nasen-Schutz-Pflicht auf Straßen in der Innenstadt

Neue Allgemeinverfügung gilt ab 1. März 2021
Alltagsmasken
© AdobeStock_Peacepix
Alltagsmasken (© AdobeStock_Peacepix)

Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf öffentlichen Straßen und Plätzen wird seit Montag, den 1. März 2021, gelockert.Mit der neuen Allgemeinverfügung ist dann geregelt, dass nur noch auf der Brandenburger Straße inklusive Platz vor dem Brandenburger Tor, in der Friedrich-Ebert-Straße zwischen Charlottenstraße und Nauener Tor sowie in der Allee nach Sanssouci die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht. In anderen Bereichen wie in Babelsberg und Potsdam-West sowie in weiteren Innenstadtbereichen, wo bis Ende Februar 2021 die Tragepflicht gilt, entfallen diese ab dem 1. März 2021.

Zudem gelten selbstverständlich weiterhin die Regeln der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg, die das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes u.a. in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Einzelhandel, in Taxen und teilweise in Schulen vorsieht sowie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf Wochenmärkten generell und sofern der Mindestabstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. Auch die Regelungen, dass beim Betreten von Senioreneinrichtungen sowie in Kitas medizinische Masken zu tragen sind, gelten weiter.