Pressemitteilung Nr. 11 vom 11.01.2021 Winterdienst in der Landeshauptstadt Potsdam

Gehwege sind durch Anlieger und Eigentümer schnee- und eisfrei zu halten
Anliegerpflichten beim Winterdienst
© Anliegerpflichten beim Winterdienst
Anliegerpflichten beim Winterdienst. Foto Landeshauptstadt Potsdam/ Barbara Plate

Aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen bittet die Landeshauptstadt Potsdam Grundstückseigentümer und Anlieger um besondere Beachtung der Anliegerpflichten im Bereich der Gehwege.

Für die Sicherheit auf den Straßen- und Radwegen sowie öffentlichen Plätzen in Potsdam hat die Landeshauptstadt Potsdam auf Grundlage der geltenden Straßenreinigungs- und Winterdienstsatzung die Stadtentsorgung Potsdam GmbH (STEP) mit der Durchführung des Winterdienstes beauftragt. Der Winterdienst arbeitet dabei in Dringlichkeitsstufen. Wichtige Hauptverkehrsstraßen und die Brücken Potsdams haben Priorität und werden bei Eis und Schnee zuerst frei geräumt und bestreut. Danach folgen nach einem zwischen der Stadt und der STEP abgestimmten Tourenplan die restlichen durch den Winterdienst beauftragten Straßen.

Auf den Gehwegen vor dem Grundstück müssen Anlieger und/oder Eigentümer den Winterdienst selbständig ausführen. Kann das Räumen und Streuen aufgrund von Berufstätigkeit, Urlaub oder sonstiger Einschränkungen nicht oder nur unzureichend selbst ausgeführt werden, ist durch die Anlieger sicherzustellen, dass andere Personen oder Dienstleister diese Aufgabe übernehmen. Die Gehwege müssen in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite – mindestens jedoch auf einer Breite von 1,50 Metern entlang des Grundstückes – geräumt werden. An Fahrbahnübergängen wie Ampeln, Fußgängerüberwegen, Fußgängerinseln und Straßeneinmündungen, muss die Fahrbahn in Verlängerung der Gehwege geräumt und gestreut werden.

Der Schnee sollte dabei nicht auf die Fahrbahn oder den Radweg, sondern möglichst an den Gehwegrand geräumt werden. Dort wo kein Gehweg vorhanden ist, ist der Fahrbahnrand schnee- und eisfrei zu halten. Auch kombinierte Geh- und Radwege sowie Zugänge zu Haltestellen fallen in die Zuständigkeit der Anlieger. Viele Wege in öffentlichen Parks, Grünanlagen und auf Spielplätzen werden weder geräumt noch gestreut. Beim winterlichen Spaziergang ist hier also besondere Vorsicht geboten.

Für Anfragen und Hinweise steht die Winterdienst-Hotline der STEP per E-Mail unter winterdienst@step-potsdam.de und telefonisch unter 0331 - 661 71 71 zur Verfügung. Hinweise zu diesem Thema und zu den Anliegerpflichten sind auch online zu finden unter www.potsdam.de/winterdienst.