Pressemitteilung Nr. 1 vom 04.01.2018 Landeshauptstadt begrüßt Entscheidung der Enteignungsbehörde

Groß Glienicker See
© Heiko Wahl
Groß Glienicker See (Foto: Heiko Wahl)

Die Landeshauptstadt Potsdam begrüßt die erste Entscheidung der Enteignungsbehörde des Landes Brandenburg im Sinne eines offenen Uferweges entlang des Groß Glienicker See. Das Ministerium für Inneres und Kommunales Brandenburg hat der Landeshauptstadt jetzt mitgeteilt, dass es der Landeshauptstadt ein drei Meter breites Wegerecht über ein Grundstück am Ufer des Groß Glienicker Sees einräumt, dessen Eigentümer den gültigen Bebauungsplan nicht anerkennt und der Landeshauptstadt die erforderlichen Wegerechte nicht eingeräumt hat. „Ich freue mich über die Entscheidung zu unseren Gunsten“, sagt Oberbürgermeister Jann Jakobs: „Ich kann nur jeden Eigentümer von Uferflächen auffordern, sich mit uns gütlich zu einigen und somit endlich den rechtsgültigen Bebauungsplan anzuerkennen.“
 
Der Bebauungsplan sieht einen durchgehenden öffentlichen Uferweg am Groß Glienicker See vor. Seit Jahren sperren mehrere Grundstückseigentümer den Weg, seit etwa fünf Jahren ist die Enteignungsbehörde des Landes mit den Fällen beschäftigt. Im Sommer 2017 hat die Landeshauptstadt der Enteignungsbehörde nach mehrjährigen Verhandlungen mit den Sperrern angezeigt, dass keine weiteren gütlichen Einigungen zu erwarten seien. Somit hat die Behörde nun eine erste Entscheidung getroffen.