Verordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen (ND) in der Stadt Potsdam vom 21. November 2005

Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am
02.11.2005 die Verordnung zur Festsetzung von Naturdenkmalen (ND) in der Stadt Potsam vom 21. November 2005 beschlossen. Sie regelt u.a.:

  • Schutzgegenstand
  • Schutzzweck
  • Erhaltungs- und Duldungspflicht
  • Ordnungswidrigkeiten

Die Verordnung trat am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 14/2005 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 01. Dezember 2005 veröffentlicht.

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