Pressemitteilung Nr. 566 vom 29.08.2017 Park Sanssouci: Verhandlungen zur Vermeidung des pflichtigen Eintritts

Landeshauptstadt will mit Zuwendungsgebern der Schlösserstiftung in Gespräche eintreten
Park Sanssouci, Parterre mit Blick auf zwei Brunnenwände
© SPSG/Hans Bach
Park Sanssouci, Parterre mit Blick auf zwei Brunnenwände (© SPSG/Hans Bach)

Der Oberbürgermeister wird der Stadtverordnetenversammlung am 13. September 2017 vorschlagen, mit den Ländern Berlin und Brandenburg sowie dem Bund darüber zu verhandeln, dass es keine Einführung eines pflichtigen Parkeintritts in den Park Sanssouci oder in andere Parks in Potsdam ab 2019 geben wird.

Nach Auffassung der Stadt ist es die öffentliche Aufgabe des Bundes und der beiden Bundesländer für eine adäquate Finanzausstattung der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg Sorge zu tragen, damit es zu keinem Pflegedefizit in den Schlossgärten und Parkanlagen kommen kann. Die Stadt begrüßt sehr die angekündigten Sonderinvestitionsmittel für die Instandsetzung und Sanierung von Schloss- und Parkanlagen. Ebenso ist aber auf den laufenden Unterhaltungsaufwand zu achten.

Mit den Zuwendungsgebern wäre im Rahmen dieser Verhandlungen zu klären, inwieweit sie der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten Berlin-Brandenburg ihre Mittel für den Unterhaltungsaufwand der Stiftung erhöhen. Derzeit und noch bis Ende 2018 finanziert Potsdam mit 1 Million Euro die Pflege des Parks Sanssouci, des Neuen Gartens und des Parks Babelsberg mit. Dafür verzichtet die Stiftung im Gegenzug auf die Einführung eines pflichtigen Eintritts in den Park Sanssouci.

„Die Potsdamerinnen und Potsdamer haben sich mehrheitlich in einer repräsentativen Umfrage gegen einen Eintritt in den Park Sanssouci ausgesprochen“, sagt Bürgermeister Burkhard Exner. „Primäres Ziel der Landeshauptstadt ist es daher, den Eintritt zu verhindern. Gleichzeitig muss aber klar sein, dass die Länder Berlin und Brandenburg sowie der Bund die Finanzierungsverantwortung für die Stiftung tragen. Geld von der Stadt Potsdam kann nur der letzte Ausweg sein.“

Daher sollen die Stadtverordneten den Oberbürgermeister nur dann mit Verhandlungen über eine neue finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt am Unterhaltungsaufwand der Stiftung beauftragen, wenn Bund und Länder nicht bereit sind, ihre Mittel zu erhöhen. In diesem Fall werden die Stadtverordneten gebeten, Rahmenbedingungen für eine weitere finanzielle Beteiligung der Landeshauptstadt zu beschließen. Dabei soll eine Obergrenze von 5 Millionen Euro in fünf Jahren nicht überschritten werden. Gleichzeitig muss der Landeshauptstadt ein Mitspracherecht bei der Verwendung der Gelder eingeräumt werden. Die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten müsste sich bei einer finanziellen Beteiligung der Landeshauptstadt außerdem verpflichten, im neuen befristeten Vertragszeitraum erneut auf die Einführung eines pflichtigen Eintritts für Parks in Potsdam zu verzichten.   

Zu verhandeln wären auch die Maßnahmen, die die Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in den Potsdamer Parks mit dem städtischen Geld umsetzt. „Wir erwarten, dass die Stiftung diejenigen Defizite, die die Potsdamerinnen und Potsdamer uns in der repräsentativen Umfrage aus dem Jahr 2016 genannt haben, mit dem städtischen Geld behebt“, sagt Dieter Jetschmanegg, Fachbereichsleiter Kommunikation, Wirtschaft und Beteiligung. „Zu den genannten Defiziten gehören zum Beispiel die Ausstattung mit Papierkörben und sanitären Einrichtungen oder das Fehlen von Sitzmöglichkeiten.“

Hintergrund:
Seit 2014 finanziert die Landeshauptstadt den Unterhaltungsaufwand der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten in Potsdam mit 1 Million Euro pro Jahr. Der derzeitige Vertrag ist bis 2018 befristet. Mit den von der Landeshauptstadt zur Verfügung gestellten Mitteln wurden in den letzten Jahren zwölf Gärtner in den Parks in Potsdam eingestellt und zwei Azubis beschäftigt. Damit konnte der Pflegestandard in den zwischen der Landeshauptstadt und der Stiftung definierten Schwerpunktbereichen deutlich verbessert werden. Außerdem konnte im Park Sanssouci der 1. Bauabschnitt im östlichen Lustgarten erfolgreich abgeschlossen werden. Derzeit setzt die Stiftung die städtischen Mittel auch für den Holländischen Garten im Park Sanssouci und den Bereich um das Schloss Cecilienhof im Neuen Garten ein. In der Diskussion um den pflichtigen Parkeintritt wurden im September und Oktober 2016 zwei repräsentative Bürgerumfragen und eine Kinder- und Jugendbefragung zur Wahrnehmung und Nutzung der Parks durchgeführt. Im Ergebnis halten 97 Prozent der Potsdamerinnen und Potsdamer den Schutz der Welterbeparks für wichtig oder sehr wichtig. Sauberkeit, Gestaltung und Pflegezustand haben einen hohen Stellenwert. Verbesserungspotential wird jedoch zum Beispiel bei Papierkörben, sanitären Einrichtungen oder Sitzbänken gesehen. Eine klare Mehrheit von 55,6 Prozent der Teilnehmenden lehnte einen pflichtigen Parkeintritt ab.