Pressemitteilung Nr. 35 vom 19.01.2018 Nächste Entwicklungsphase des Wohngebietes „Am Friedhof“

Schulwegeverbindung zur Grundschule „Regenbogenschule“ wird gesichert
Regenbogenschule
© M. Schliep
Regenbogenschule (© M. Schliep)

In der Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2018 legt die Verwaltung den Stadtverordneten die Beschlussvorlage zur Auslegung zum Bebauungsplanentwurfes Nr. 132 „Am Friedhof“ (OT Fahrland) vor. Das zum Entwurf zugehörige städtebauliche Konzept sieht 53 Baugrundstücke vor, deren Größen zwischen 500 und 850 Quadratmetern liegen. Jeder geplanten Wohneinheit wird ein Garten zugeordnet. Eine homogene Struktur des Plangebiets wird durch die Vorgartenzone gewährleistet, welche anhand der Festsetzungen des Bebauungsplans eingehalten werden muss.

„Mit dieser kleinteilig differenzierten Planung entwickeln wir die städtebaulichen Strukturen des Ortsteils Fahrland behutsam weiter. Auch die Bedarfe an sozialer Infrastruktur und die Wegeverbindung zur Grundschule können so gesichert werden“, sagt Bernd Rubelt, Beigeordneter für Stadtentwicklung, Bauen und Umwelt. „Die Beschränkung der Gebäude auf drei Vollgeschosse soll die in der Umgebung liegenden Landschafts- und Naturräume berücksichtigen.“  

Ziel der Planung ist die Stärkung der bereits vorhandenen Wohnfunktion mit Hilfe der Entwicklung eines Wohngebietes, welches eine Bebauung aus Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern vorsieht und sich somit in die dörflichen Strukturen des Ortsbildes einfügt.  Durch die Anordnung der Wohngebäude und die Festsetzungen des Bebauungsplans soll ein schonender Übergang in die angrenzenden Landschaftsräume ermöglicht werden. Ein weiteres wesentliches Planungsziel im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ist die Errichtung bzw. Unterbringung eines Geh- und Radweges, um eine sichere Schulwegeverbindung zur ortsansässigen Grundschule „Regenbogenschule“ gewährleisten zu können. Der Erwerb der Fläche durch die Stadt und die Herstellung des Schulweges, welcher als Rad- und Fußweg ausgewiesen werden soll, wurde bereits in einem schlussabgestimmten Vertrag mit dem Investor des Bebauungsplanverfahrens gesichert. Ebenfalls über den städtebaulichen Vertrag geregelt sind die Kosten, die der Wohnungsbauinvestor entsprechend der „Richtlinie zur sozialgerechten Baulandentwicklung in der Landeshauptstadt Potsdam“ (kurz: Potsdamer Baulandmodell) anteilig zu leisten hat. Diese Kosten werden für die durch ein Neubauvorhaben verursachten Bedarfe für soziale Infrastruktur (Plätze in Kindertageseinrichtungen und Grundschulen) gesichert.  

Mit der geplanten Neubebauung in Fahrland soll weiterhin eine ordnende Funktion im Hinblick auf die aktuelle städtebauliche Situation angestrebt werden, welche momentan durch brach gefallene und zum großen Teil von Wildwuchs gekennzeichneten Flächen geprägt wird. Außerdem ist die Vernetzung des Bebauungsplangebiets zu den angrenzenden Siedlungsflächen ein übergeordnetes Ziel des Bebauungsplans.

Am 5. Dezember 2012 fasste die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 132 „Am Friedhof“ (OT Fahrland). Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung zum Vorentwurf wurde bereits im Juli 2014 durchgeführt. Die während dieser Zeit vorgebrachten Stellungnahmen wurden inzwischen geprüft, berücksichtigt und ggf. in die Planung zum Entwurf des Bebauungsplans eingearbeitet. Der nächste Schritt des Verfahrens wird dann die förmliche Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung sein. Hier erhalten betroffene Behörden, Anwohner und Bürger Fahrlands erneut die Möglichkeit, Stellungnahmen und Äußerungen zur Planung des Entwurfs abzugeben.