Flächennutzungsplan

    Aufgaben und Ziele

    Steuerung der städtebaulichen Entwicklung durch Flächennutzungsplanung

    Der Flächennutzungsplan (FNP) ist die Bodennutzungskonzeption für das gesamte Stadtgebiet. Er legt die Art der Bodennutzung grundsätzlich fest und koordiniert die konkurrierenden Ansprüche an die begrenzten Flächen der Stadt. Welche Flächen sollen wie bebaut werden – welche sollen von Bebauung freigehalten werden? Im FNP werden die Bauflächen für z. B. Wohnen und Gewerbe gegeneinander und gegenüber Grün- und Wasserflächen abgegrenzt.

    Die beabsichtigten Nutzungen werden dabei für größere Bauflächen dargestellt, nicht für Einzelgrundstücke. Flächen, die kleiner als zwei Hektar sind, werden nicht dargestellt. Der FNP ist nicht „grundstücksscharf“. Als vorbereitender Bauleitplan entwickelt er den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber keine unmittelbare Rechtswirkung. Er setzt jedoch den Rahmen für die ihn konkretisierenden Bebauungspläne, die verbindlichen Bauleitpläne. Sie werden für einzelne Teilbereiche innerhalb der Stadt aufgestellt und enthalten rechtsverbindliche Festsetzungen für die Bebauung und sonstige Nutzung der Grundstücke.

    Wie soll sich Potsdam in den nächsten Jahren räumlich weiterentwickeln? Der FNP definiert dafür Ziele, Leitlinien und Planungsschwerpunkte, die an den voraussehbaren Bedürfnissen der Stadt ausgerichtet sind. So schafft der FNP beispielweise die Voraussetzungen für den notwendigen Wohnungsbau in der wachsenden Stadt und sichert wichtige gewerbliche Standorte, Zentren der Nahversorgung sowie Flächen für die soziale und technische Infrastruktur. Vorrangig sollen dafür vorhandene Siedlungsflächen in Anspruch genommen wer-den, um den Freiraum zu schonen. Angestrebt wird eine Mischung von Wohnen, Arbeiten und Versorgung, und auch Erholung ist ein wichtiges Thema. Der in Potsdam hohe Anteil an siedlungsnahen Grünflächen ist eine besondere Qualität, die zu bewahren und weiterzuentwickeln ist. Der ländliche Raum soll unter Beibehaltung seiner Struktur und unter Berücksichtigung der Anforderungen der Landwirtschaft als Erholungslandschaft profiliert werden.

    Flächennutzungsplan 2014

    Der FNP ist der „Masterplan“ der räumlichen Entwicklung der Landeshauptstadt Potsdam. Er wurde am 30. Januar 2013 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und besteht aus der Planzeichnung mit Legende und vier Beiplänen sowie der Begründung mit dem Umweltbericht. Nicht zum verbindlichen Teil des FNP gehören neun Erläuterungspläne, die sektorale Planungen erläutern und die Planzeichnung konkretisieren (Planungsunterlagen siehe unten).

    Das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg als höhere Verwaltungsbehörde hat den Flächennutzungsplan mit Verfügung vom 6. August 2013 nach § 6 Baugesetzbuch (BauGB) mit einer Maßgabe genehmigt. Diese sah vor, eine Bauflächendarstellung im nordöstlichen Bereich der ehemaligen Kaserne Krampnitz zu reduzieren. Die Stadtverordnetenversammlung ist der Maßgabe in ihrer Sitzung am 29. Januar 2014 beigetreten. Die Bekanntmachung der Genehmigung im Amtsblatt ist am 27. Februar 2014 erfolgt. Damit ist der Flächennutzungsplan wirksam geworden.

    Aktuelle Änderungsverfahren

    Der Flächennutzungsplan wird fortlaufend überprüft und geändert, wenn es städtebaulich erforderlich ist. Durch die Anpassung an veränderte Rahmenbedingungen und Planungsziele bleibt der FNP ein tragfähiges Grundgerüst für die künftige städtebauliche Entwicklung Potsdams.

    Aktuell laufen folgende Änderungsverfahren:

    • "Vorgelände Babelsberger Park" (02/14)
    • "Michendorfer Chaussee (ehemaliger Poststandort)" (11/15)
    • "Autohaus Babelsberg" (12/16)
    • "Krampnitz" (14/17 B-1)
    • "Krampnitz" (14/17 B-2)
    • "Schulstandort Waldstadt-Süd" (15/17)
    • "Ehem. Schießplatz Groß Glienicke" (17/17)
    • "Neue Mitte Golm" (18/17)
    • "Nördlich In der Feldmark" (20/17)
    • "Westliche Insel Neu Fahrland" (23/18)
    • "Erich-Weinert-Straße/Wetzlarer Bahn" (24/19)
    • "Kirchsteigfeld - westlich Ricarda-Huch-Straße" (25/20)
    • "Marquardter Chaussee / Am Kanal" (26/21)
    • "Freiflächensolaranlagen Marquardt/Satzkorn" (26/21)
    • "Golm Nord" (28/22)

    Unter "Downloads" finden Sie eine Übersichtskarte mit den Geltungsbereichen der Änderungsverfahren, sofern diese bereits feststehen.

    Wirksame Änderungen

    Folgende Änderungsverfahren wurden bereits wirksam abgeschlossen:

    • "Am Havelblick" (01/15) - wirksam seit 12/2017
    • "Sportplatz Lerchensteig" (13/16) - wirksam seit 08/2018
    • "Steinstraße/Kohlhasenbrücker Straße (05/14) - wirksam seit 11/2018
    • "Heinrich-Mann-Allee/Kolonie Daheim" (09/15) - wirksam seit 03/2019
    • "Krampnitz" (14/17A) - wirksam seit 08/2019
    • "Waldpark Großbeerenstraße" (03/14) - wirksam seit 11/2019
    • "Medienstadt" (22/17) - wirksam seit 09/2020
    • "Westlicher Universitätscampus Griebnitzsee" (19/17) - wirksam seit 11/2023

    Unter "Downloads" finden Sie eine Übersichtskarte mit den Geltungsbereichen der wirksamen Änderungen sowie die einzelnen Änderungen mit Begründung. Sie finden dort außerdem eine Arbeitskarte, in der alle wirksamen Änderungen in die Darstellung des FNP integriert wurden.

     

    Berichtigungen

    Wird ein Bebauungsplan für die Wiedernutzbarmachung einer Fläche, die Nachverdichtung oder eine andere Maßnahme der Innenentwicklung aufgestellt, kann er im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt werden (Bebauungsplan der Innenentwicklung).
    Der FNP wird in diesen Fällen nicht geändert, sondern im Wege der Berichtigung  angepasst, wenn die Festsetzungen des Bebauungsplanes von den Darstellungen des FNP abweichen. Voraussetzung dafür ist u.a., dass die Planungsziele des Bebauungsplanes der geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht entgegenstehen.

     

    Für folgende Flächen wurde der FNP berichtigt:

    • "Babelsberger Straße – Friedrich-List-Straße" (B01/16) - im Zusammenhang mit Bebauungsplan Nr. 37 B "Babelsberger Straße", Teilbereich Friedrich-List-Straße, 2. Änderung
    • "Schiffbauergasse" (B02/21) - im Zusammenhang mit Bebauungsplan Nr. 23 "Schiffbauergasse"

    Unter "Downloads" finden Sie eine Übersichtskarte mit den Geltungsbereichen der Berichtigungen sowie die einzelnen Berichtigungen mit kurzer Erläuterung. Sie finden dort außerdem eine Arbeitskarte, in der alle Berichtigungen und wirksamen Änderungen in die Darstellung des FNP integriert wurden.

     

    Beteiligungsmöglichkeiten

    Die Verfahren zur Aufstellung und Änderung der Bauleitpläne sind bundesweit einheitlich. Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist nach § 3 BauGB fester Bestandteil dieser Verfahren. Sie haben die Gelegenheit, die Planentwürfe mit uns zu erörtern und sich dazu zu äußern. Ihre Stellungnahme und die darin geäußerten Belange werden in das weitere Verfahren eingehen.

    Beteiligungen finden Sie ggf. hier.

     

    Kontakt

    Jacob Behrens, Bereich Gesamtstädtische Planung
    Sebastian Gutschow, Bereich Gesamtstädtische Planung

    fnp@rathaus.potsdam.de

     

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