Kommunale Wärmeplanung

Fragen und Antworten

Was ist kommunale Wärmeplanung und warum ist sie wichtig?

Gebäude werden zu einem großen Teil noch immer mit fossilen Brennstoffen wie Gas und Öl beheizt. Diese Energieträger sind teuer und werden zukünftig noch teurer – der steigende CO2-Preis ist gesetzlich schon länger beschlossen. Hinzu kommt, dass fossile Energieträger in der Regel importiert werden, was uns abhängig von Lieferstaaten macht. In geopolitisch unsicheren Zeiten ist deren Zuverlässigkeit langfristig nicht unbedingt gegeben. Und: Fossile Energieträger sind schädlich für das Klima. Ihre Verbrennung setzt große Mengen CO₂ frei, daher müssen wir die Art und Weise, wie wir Wärme erzeugen und verteilen, grundlegend überdenken.

Dabei ist es nicht zielführend, wenn jede Person nur an das eigene Zuhause denkt. Viel effizienter ist eine Planung über ganze Städte und Quartiere hinweg. Wo kann ein Wärmenetz gebaut werden und für welche Gebiete eignen sich eher individuelle Lösungen wie Wärmepumpen oder Solarthermie? Im Rahmen der kommunalen Wärmeplanung verschafft sich die Stadt einen Überblick über ihre verfügbaren Optionen. Die Wärmeplanung zeigt auf, welche die kosteneffizientesten Lösungen für eine regenerative Wärmeversorgung bis 2045 sind – dem Jahr, in dem Potsdam klimaneutral sein will. Auf diese Weise tragen kommunale Wärmepläne zur Planungs- und Investitionssicherheit für Kommunen, Bürger:innen und Unternehmen sowie zur nachhaltigen Stadtentwicklung bei.

Rechtliche Grundlage ist das Anfang 2024 in Kraft getretene „Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“, kurz Wärmeplanungsgesetz (WPG). Als Stadt mit über 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist Potsdam verpflichtet, bis zum 30.06.2026 eine Wärmeplanung vorzulegen. Der Bund unterstützt die Erstellung der Wärmepläne finanziell.

Was beinhaltet eine kommunale Wärmeplanung?

Status quo, Ziel und der Fahrplan dorthin – das sind, kurz gesagt, die Phasen der kommunalen Wärmeplanung. Sie umfasst die folgenden Arbeitsschritte:

  • Bei der Analyse des Ist-Zustands werden Daten erfasst, der Wärmebedarf ermittelt sowie Infrastrukturplanungen und Bestandsstrukturen betrachtet.
  • Anschließend erfolgt die Prognose des künftigen Wärmebedarfs sowie eine Potenzialanalyse. Dabei wird geprüft, wo im Stadtgebiet sich erneuerbare Wärmequellen und Flächen erschließen lassen.
  • Das Zielszenario zeigt den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2045 auf.
  • Daraus wird eine kommunale Wärmewendestrategie abgeleitet – quasi der Wärme-Fahrplan mit möglichst konkreten und priorisierten Maßnahmen.
  • Die begleitende Akteursbeteiligung stellt sicher, dass die Interessen und Bedürfnisse verschiedener Stakeholder der Stadt angemessen berücksichtigt werden.
  • Für die laufende Erfolgskontrolle wird ein Monitoringkonzept aufgesetzt, so dass der Wärmeplan kontinuierlich fortgeschrieben und bei Bedarf an sich ändernde Rahmenbedingungen angepasst werden kann.

Wie betrifft mich als Hausbesitzerin und Hausbesitzer die kommunale Wärmeplanung?

Die kommunale Wärmeplanung hat zunächst keine direkte Auswirkung auf Sie, sondern ist ein strategisches Planungsinstrument. Auch wenn der Wärmeplan beschlossen ist, folgt daraus kein direkter Handlungsbedarf für Ihre Heizungsanlage. 

Vielmehr gibt die Wärmeplanung der Kommune eine Orientierung, wie die Wärmeversorgung künftig kosten- und energieeffizient sowie klimaneutral ausgestaltet werden kann. Zum Beispiel zeigt sie, in welchen Gebieten Wärmenetze möglich und sinnvoll sind und wo eher dezentrale Wärmelösungen, wie Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen, in Frage kommen. 

Aus diesem räumlichen Zielbild geht keine Verpflichtung für Gebäudeeigentümer*innen hervor, ein bestimmtes Heizsystem einzurichten oder zu nutzen. Im Gegenteil: Die Wärmeplanung kann Ihnen unter Umständen dabei helfen einzuschätzen, welche Heizlösung langfristig am besten für Sie geeignet ist. 

Was bedeutet die kommunale Wärmeplanung für meine Heizungslösung? Muss ich meine Heizung tauschen?

Die Fertigstellung der kommunalen Wärmeplanung führt nicht zu einer Verschärfung der Anforderungen an Heizungsanlagen. Unabhängig von der kommunalen Wärmeplanung regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) – auch „Heizungsgesetz“ genannt – den Übergang zu einer klimafreundlichen Wärmeversorgung im Gebäudebereich. Bis zum Jahr 2045 wird hier die Nutzung von fossilen Energieträgern beendet.

Zudem macht das GEG Vorgaben zum Anteil von erneuerbaren Energien für Heizanlagen. So gilt für Gebäude in Neubaugebieten, dass Heizungen mit mindestens 65 Prozent erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Für den Austausch kaputter und nicht mehr zu reparierender Heizungen in Bestandsgebäuden und Neubauten außerhalb von Neubaugebieten gelten Übergangsfristen.

Die Frage „Muss ich meine Heizung tauschen?“ kann – sofern die Anlage noch funktioniert und nicht älter als 30 Jahre ist – aktuell stets mit Nein beantwortet werden. Dennoch ist es sinnvoll, sich frühzeitig mit Sanierungsoptionen und effizienten Heizungstechnologien zu befassen. Welche Fristen genau im Einzelfall gelten, hat z. B. das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in einem „Heizungswegweiser“ zusammengestellt. Dort gibt es auch einen Überblick über Förderprogramme.

Wo kann ich mich informieren?

Über den gesamten Prozess der kommunalen Wärmeplanung hinweg werden die relevanten Interessensgruppen vor Ort wie etwa Unternehmen, Verbände, die Wohnungswirtschaft und natürlich die Bürgerinnen und Bürger über verschiedene Formate und Kanäle informiert und eingebunden. Für die Akzeptanz und den Erfolg der weiteren Maßnahmen ist das von zentraler Bedeutung.

Neben digitalen Informationen auf dieser Website und den städtischen Kanälen in den sozialen Medien wird es im Projektverlauf auch öffentliche Informationsveranstaltungen geben. Die Lokalpresse wird ebenfalls regelmäßig über den aktuellen Stand informieren. 

Direkte Anfragen zur kommunalen Wärmeplanung in Potsdam schicken Sie bitte an
Waermeplanung@Rathaus.Potsdam.de