Solarenergie und Denkmalschutz

Sonnenuntergang über der Havel (LHP/Robert Schnabel)
© Sonnenuntergang über der Havel (LHP/Robert Schnabel)
Sonnenuntergang über der Havel (LHP/Robert Schnabel)

Bei der Errichtung von Solarenergieanlagen auf Dächern denkmalgeschützter Gebäude sind häufig einige Dinge zu beachten.

Die Untere Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam hat die Prüfkriterien zusammengestellt, unter welchen Umständen eine Erlaubnis erteilt werden kann. Diese finden Sie im Downloadbereich.

Ob das Dach Ihres bzw. eines Gebäudes für die Installation einer solchen Anlage geeignet ist, können Sie beim Solarpotenzialkataster erfahren.

Die Landeshauptstadt Potsdam hat das Klimaschutzförderprogramm "Gezieltes Handeln für Klimaschutz und Klimafolgenanpassung" aufgelegt, der die Anschaffung von Solarenergieanlagen finanziell fördert. Weitere Informationen finden Sie hier.

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