Exposé: Verkauf eines Grundstücks gegen Höchstgebot in der Böcklinstraße

Böcklinstraße 24
© Böcklinstraße 24
Böcklinstraße 24. Foto Exposé KIS

Der Kommunale Immobilien Service Potsdam bietet ein bebautes Grundstück in der Böcklinstraße 24 in der Berliner Vorstadt zum Verkauf. Es handelt sich um ein im Jahre 1913 als repräsentative Villa erbautes Gebäude auf einem 923 m² großen Grundstück. Aktuell ist das Gebäude in zwei Wohneinheiten aufgeteilt. Weitere Angebotsdetails finden Sie im Exposé.

Grundstücks- und Gebäudebeschreibung

Lage im Stadtgebiet

Das Grundstück befindet sich im Potsdamer Stadtteil Berliner Vorstadt. Die Berliner Vorstadt grenzt mit der Glienicker Brücke unmittelbar an den Berliner Stadtteil Wannsee. Der Heilige See, der Jungfernsee und der Neue Garten sind fußläufig erreichbar. Über die Glienicker Brücke sind auch die Schloss- und Parkanlagen in Klein Glienicke (Schweizerdorf, Schloss und Park Glienicke), Babelsberg und Wannsee- Düppel (Nikolskoje, Pfaueninsel) gut zu erreichen. Alle erforderlichen infrastrukturellen Einrichtungen wie Einkaufsmöglichkeiten, Schulen, Kindertagesstätten, Ärzte und Apotheken sind in der Berliner Vorstadt vorhanden. Die Innenstadt Potsdams ist über verschiedene Buslinien und eine Straßenbahnlinie gut erreichbar. S- und Fernbahn-Anschluss besteht im Potsdamer Hauptbahnhof. Der Flughafen BER ist über eine autobahnähnliche Verbindungsstraße in etwa 30 min erreichbar.

Zustandsbeschreibung Gebäude

Es handelt sich um ein im Jahre 1913 als repräsentative Villa erbautes Gebäude auf einem 923 m² großen Grundstück. Aktuell ist das Gebäude in zwei Wohneinheiten aufgeteilt. Das Dachgeschoss ist nicht ausgebaut, jedoch ausbaufähig. Die Ausbaureserve beträgt ca. 100 m² - 120 m². Das Grundstück ist stark mit Büschen und Bäumen bewachsen und bedarf der gärtnerischen Neugestaltung. Der bauliche Zustand des Gebäudes ist instandsetzungs- und modernisierungsbedürftig. Kleinere Maßnahmen etwa um das Jahr 2000 (Fenster, Heizung) sind wahrscheinlich nicht verwertbar. Größere Schäden am Dach sind notdürftig repariert worden. Wanddurchfeuchtungen und Schimmelbefall kennzeichnen den Zustand des Kellers. Eine vollständige Erneuerung der haustechnischen Anlagen inklusive der Neuerstellung der Toiletten und Bäder sowie der Medien- Hausanschlüsse erscheint erforderlich. Der Kaufgegenstand wird verkauft wie er steht und liegt, eine Beräumung erfolgt nicht. Ein aktueller Energieausweis als Energiebedarfsausweis liegt vor und kann bei Interesse eingesehen werden.

Planungsrecht

Nach der aktuellen planungsrechtlichen Auskunft befindet sich das Grundstück im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 35-1 „Nördliche Berliner Vorstadt“ der Landeshauptstadt Potsdam. Das Grundstück ist als Allgemeines Wohngebiet geringerer Dichte (WA1) festgesetzt. Die überbaubare Fläche (Baufenster) ist bestandsorientiert festgesetzt, so dass eine Ergänzungsbebauung nicht möglich ist.

Für die Berliner Vorstadt gilt eine Denkmalbereichssatzung. Es ist somit möglich, einen Antrag zur Ausstellung eines Bescheides nach § 7 i Einkommenssteuergesetz bei der Unteren Denkmalschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam zu stellen. Innerhalb eines Denkmalbereiches sind Aufwendungen, die zur Erhaltung des schützenswerten äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes erforderlich sind, bescheinigungsfähig.

Erschließung

Das Grundstück befindet sich an einer voll ausgebauten öffentlichen Straße. Alle erforderlichen Medien (Frischwasser, Abwasser, Gas, Strom, Telekommunikation) liegen am Grundstück an. Die Hausanschüsse sind vorhanden, aber sehr wahrscheinlich erneuerungsbedürftig. Es bestehen aktuell keine offenen Beitragsbescheide.

Vergabekriterien

Die Veräußerung erfolgt im Höchstgebotsverfahren. Eine gesicherte Finanzierung des Kaufpreises ist Vorbedingung für die Berücksichtigung von Kaufangeboten in der Verfahrensauswertung.

Kaufpreisvorstellung
Es wird um die Abgabe von Geboten entsprechend der Verfahrensdarstellung in diesem Exposé (Form, Frist, Inhalt) beim Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam gebeten.

Eine Provision für den KIS fällt nicht an. Der KIS hat keinen Makler/Vermittler beauftragt
und zahlt somit auch keine Provision.

Grundstücksdaten Böcklinstraße 24_KIS
© KIS

Allgemeine Informationen

Dieses Verkaufsangebot ist freibleibend. Alle tatsächlichen und rechtlichen Angaben in diesem Exposé sind mit größtmöglicher Sorgfalt und nach bestem Wissen zusammengestellt worden. Gleichwohl kann für die Richtigkeit und Vollständigkeit der
Angaben keine Gewähr übernommen werden. Dies schließt auch die ggf. dem Exposé beiliegenden Pläne ein.

Sollte auf dem Kaufgrundstück eine Einfriedung vorhanden sein, so übernimmt die Verkäuferin keinerlei Gewährleistung dafür, dass der Kaufgegenstand mit den Grenzen der Einfriedung identisch ist.

Persönliche Angaben der Interessenten werden ausschließlich im Zusammenhang mit der Verwertung des Objektes verwendet.

Aufwendungen der Interessenten werden nicht erstattet. Dies gilt insbesondere für Kosten, die den Interessenten durch die Hinzuziehung von beratenden Sachverständigen der Maklern/Vermittlern entstehen.

Beim Verkauf von Grundstücken handelt die Verkäuferin, vertreten durch den Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, privatrechtlich. Bei diesem öffentlichen Angebot handelt es sich somit um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe von Erwerbsangeboten. Die Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) und die Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) kommen nicht zur Anwendung.

Es wird darauf hingewiesen, dass Verwertungen von Grundstücken durch die Verkäuferin unter dem vollen Verkehrswert nicht zulässig sind und dass der Kaufpreis grundsätzlich in einer Summe zu zahlen ist. Der/Die Erwerber/in tragen die gesamten Kosten des
Kaufvertrages und der Vertragsdurchführung (einschließlich Grunderwerbssteuer und Kataster- und Vermessungskosten).
Bei diesem Erwerbsangebot handelt es sich nicht um einen Maklervertrag, die Verkäuferin oder der KIS entrichten keine Maklerkosten. Mit der Versendung des Exposés ist kein Maklerauftrag verbunden.

Verfahren

Angebotsinhalt und Angebotsfrist

Die Veräußerung des Grundstücks Böcklinstraße 24 erfolgt zum Höchstgebot. Das Verfahren beginnt mit der Insertion des Angebotes in den einschlägigen Internetportalen und auf der Homepage der Landeshauptstadt Potsdam am 26.03.2025 und endet am 26.05.2025, 12:00 Uhr (Ausschlussfrist).


Abgabe von Erwerbsangeboten

Angebote sind in einem gesonderten, geschlossenen, an den Kommunalen Immobilien Service (KIS) Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam, adressierten Umschlag einzureichen, der zusätzlich die Beschriftung

„Angebot für die Ausschreibung der Landeshauptstadt Potsdam – Böcklinstraße 24
– Bitte ungeöffnet vorlegen.“

tragen soll. Dieser Umschlag bleibt bis zum Ablauf der vorgenannten Frist geschlossen.

Ausdrücklich nicht berücksichtigt werden Angebote, die offen, per Fax, per E-Mail oder nach Fristablauf abgegeben wurden. Auch Angebote, die ohne Beifügung eines Finanzierungsnachweises abgegeben wurden oder sogenannte Gleitklauseln enthalten, nach denen das Angebot variabel ist oder vom Eintritt bestimmter Bedingungen abhängig gemacht wird, werden nicht berücksichtigt. Nachgebote sind ausdrücklich und zu jeder Zeit ausgeschlossen, es sei denn, die Interessenten werden schriftlich hierzu aufgefordert.

Die Angebote sollen folgende Angaben enthalten (dient zugleich der erforderlichen Identifizierung gemäß § 11 ff. Geldwäschegesetz):
 

  1. Daten des Erwerbsinteressenten
    a) Natürliche Personen
    - Name, Geburtsort, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit und vollständige Adresse
    (kein Postfach) unter Vorlage einer Ausweiskopie
    - Kommunikationswege (Tel., Fax, E-Mail)
    b) Juristische Personen oder Personengesellschaften
    - Firma, Rechtsform, Sitz und vertretungsberechtigte Personen/Organe unter Vorlage eines
    Handelsregisterauszuges in Kopie
  2. Verbindliches Kaufangebot (in EUR)
  3. Rechtsverbindliche Unterschrift des Kaufinteressenten

Die fristgemäß eingegangenen verschlossenen Angebote werden durch den KIS ausgewertet. Die Entscheidung zum Verkauf des Grundstücks an einen konkreten Bieter erfolgt nach Prüfung der Angebote und der Auswertung des KIS durch die Verkäuferin.

Angebotseröffnung und Vergabe

Die Angebotseröffnung erfolgt nicht öffentlich. An der Angebotseröffnung nimmt in jedem Fall ein Vertreter des städtischen Rechnungsprüfungsamtes teil, außerdem werden Vertreter der in der Stadtverordnetenversammlung der LHP vertretenen Fraktionen und Gruppen eingeladen, an der Angebotseröffnung teilzunehmen. Jeder aus den Fraktionen und Gruppen entsandte Teilnehmer der Angebotseröffnung wird verpflichtet, eine Erklärung abzugeben, dass eine Befangenheit im Sinne des § 28 Brandenburgische Kommunalverfassung (BbgKV) nicht besteht. Außerdem haben sich die von den Fraktionen und Gruppen entsandten Vertreter zur vertraulichen Behandlung der im Rahmen der Angebotseröffnung erlangten Kenntnisse zu verpflichten.

Die Verkäuferin behält sich die volle Entscheidungsfindung darüber vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft werden wird. Mit der Abgabe eines Angebotes entsteht kein Anspruch auf Abschluss eines Kaufvertrages.

Allgemeine Ausschreibungsbedingungen

  1. Der Kommunale Immobilien Service Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam (KIS) wurde von der Eigentümerin des Grundstücks exklusiv beauftragt, das Objekt zu vermitteln. Er widmet sich allen Aufträgen mit größter Sorgfalt und unter Beachtung der Grundsätze eines ordentlichen Kaufmanns.
  2. Die Kaufinteressenten übergeben dem KIS ihre jeweiligen, den formalen und inhaltlichen Anforderungen im Punkt „Verfahren“ entsprechenden Erwerbsangebote innerhalb der benannten Angebotsfrist.
    Gehen mehrere geeignete Angebote ein, ist der KIS berechtigt, aber nicht verpflichtet, ein Nachgebotsverfahren durchzuführen, dessen Regularien er selbst vorab festlegt und den Bietern bekannt gibt.
    Es wird darauf hingewiesen, dass abgegebene Erwerbsgebote nicht mehr einseitig durch
    den/die Bieter abgeändert werden dürfen und dass eine nicht durch den KIS initiierte Abänderung
    eines Angebotes oder Nachgebotes die Eigentümerin berechtigt, den/die jeweiligen
    Bieter von der Entscheidung über den Verkauf auszuschließen.
  3. Die Interessenten werden ausdrücklich aufgefordert, sich über das angebotene Objekt selbst, insbesondere durch eine Besichtigung vor Ort zu informieren. Besichtigungstermine werden durch den KIS vorgegeben und den Interessenten mit Übersendung der Angebotsunterlagen mitgeteilt.
  4. Prospektverantwortlicher im Sinne des Prospekthaftungsrechtes ist allein der KIS. Dieser übernimmt für Satz- und Darstellungsfehler, die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Informationen und Hinweise in diesem Exposé keine Gewähr. Die hier erteilten Informationen und Hinweise stellen weder ein Angebot zu einem Vertragsschluss noch einen Rat oder eine Empfehlung dar, auf die sich ein Erwerbsinteressent berufen kann. Vertragliche Beziehungen zum KIS oder zu mit dem KIS verbundenen Körperschaften, Unternehmen oder Privatpersonen bedürfen zur Gültigkeit immer besonderer schriftlicher Vereinbarungen zwischen den vertragsschließenden Parteien.
  5. Die Ausschreibung erfolgt provisionsfrei, unverbindlich und freibleibend. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Die Eigentümerin ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem sonstigen Gebot den Zuschlag zu erteilen. Der KIS ist nicht verpflichtet, den Zuschlag für ein Erwerbsangebot der Eigentümerin zu empfehlen.
  6. Das Exposé ist ausschließlich für den Empfänger bestimmt und daher vertraulich zu behandeln. Im Falle der unberechtigten Weitergabe an Dritte haftet der Empfänger für den daraus entstehenden Schaden.
  7. Alle Rechte an diesem Exposé, einschließlich der Rechte an Design, den Texten und den Fotos, liegen beim KIS. Eine Vervielfältigung, Veröffentlichung, Weitergabe und gewerbliche Verwendung von Designelementen, bildlichen Darstellungen und Texten aus diesem Exposé ist dem Empfänger und Dritten untersagt. Zuwiderhandlungen stellen einen Verstoß gegen das Urheber- und Wettbewerbsrecht dar und lösen die Geltendmachung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen aus.
  8. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Potsdam.
    März 2025

Herausgeber:
Kommunaler Immobilien Service
Eigenbetrieb der Landeshauptstadt Potsdam
Friedrich-Ebert-Straße 79/81
14469 Potsdam
Telefon: 0331 – 289-0
Telefax: 0331 – 289 1472
E-Mail: KIS@Rathaus.Potsdam.de
Internet: www.potsdam.de

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