Pressemitteilung Nr. 115 vom 25.03.2025 Ehrenamtliche Richterinnen und Richter für die Sozialgerichtsbarkeit gesucht

Landessozialgericht Berlin-Brandenburg
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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg sowie das Sozialgericht Potsdam suchen für die nächste Amtsperiode in den Kammern für Angelegenheiten der Sozialhilfe, des Eingliederungshilferechts und des Asylbewerberleistungsgesetzes interessierte Potsdamerinnen und Potsdamer für das Amt als ehrenamtliche Richterinnen und Richter. Für das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg beginnt die fünfjährige Amtsperiode am 1. Oktober bzw. am 1. November 2025. Die Amtszeit von fünf Jahren für das Sozialgericht Potsdam startet am 1. November 2025. Ehrenamtliche Richterinnen und Richter wirken bei der mündlichen Verhandlung und Urteilsfindung verantwortungsvoll mit. Ihnen stehen in diesem Rahmen die gleichen Rechte zu wie Berufsrichterinnen und Berufsrichtern.

Voraussetzungen für das Ehrenamt sind unter anderem die deutsche Staatsbürgerschaft, einen Wohn- bzw. Betriebssitz oder Beschäftigungsort in der Landeshauptstadt Potsdam sowie die Vollendung des 25. Lebensjahres für das Sozialgericht) bzw. des 30. Lebensjahres für das Landessozialgericht zum Zeitpunkt des Beginns der Amtsperiode. Personen, die infolge eines Richterspruchs keine Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter besitzen oder wegen einer vorsätzlichen Tat zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden, dürfen das Amt nicht ausüben. Auch Mitglieder eines Landtages oder des Bundestages, Bedienstete der Landeshauptstadt Potsdam, Berufsrichterinnen und Berufsrichter sowie Mitglieder der Vorstände der Träger und Verbände der Sozialversicherung, der Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigungen bzw. der Bundesagentur für Arbeit sind vom Amt ausgeschlossen.

Die Landeshauptstadt Potsdam ist bei dem Verfahren vorschlagsberechtigt und wird Vorschlagslisten mit Kandidatinnen und Kandidaten erstellen. Die Listen werden den Mitgliedern der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. 
Bürgerinnen und Bürger, die Interesse an der Tätigkeit als ehrenamtliche/r Richter*in in der Sozialgerichtsbarkeit haben, richten ihre Bewerbung bitte bis zum 15. April 2025 schriftlich an die Landeshauptstadt Potsdam, Bereich Recht und Versicherung, Friedrich-Ebert-Straße 79/81, 14469 Potsdam bzw. per E-Mail an recht-versicherungen@rathaus.potsdam.de. Alle Informationen und die entsprechenden Bewerbungsunterlagen sind unter www.potsdam.de/ehrenamtliches-richteramt-sozialgerichtsbarkeit abrufbar.

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Ehrenamtliches Richteramt in der Sozialgerichtsbarkeit

Die Landeshauptstadt Potsdam ruft Sie als interessierte Bürgerinnen und Bürger auf, sich um das ehrenamtliche Richteramt am Sozialgericht Potsdam oder am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (bis 15.4.2025) zu bewerben.
Das Bild zeigt ein Scrabblespiel mit dem Wort Ehrenamt.
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Ehrenamt in Potsdam

Ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement - in der Stadt Potsdam ist dies in vielen Projekten und Organisationen, Vereinen und Verbänden möglich. Die Landeshauptstadt Potsdam ist Mitglied im Landesnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement Brandenburg.