Die Stadtverordnetenversammlung der Landeshauptstadt Potsdam hat in ihrer Sitzung am 27.09.2006 die Vergnügungssteuersatzung beschlossen. Sie regelt u.a.:
- den Steuergegenstand
- die Erhebungsformen der Steuer
- Steuermaßstab und Steuersatz
Die Vergnügungssteuersatzung trat rückwirkend zum 01.08.2006 in Kraft. Sie wurde im Amtsblatt 17/2006 für die Landeshauptstadt Potsdam vom 30.11.2006 veröffentlicht.
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- Vergnügungssteuersatzung der Landeshauptstadt Potsdam vom 30.10.2006