Im Januar 2020 wurden für eine Dauer von fünf Jahren 14 Mitglieder des neuen Naturschutzbeirates der Landeshauptstadt Potsdam im Rahmen einer konstituierenden Sitzung ernannt.
Der Naturschutzbeirat soll
- die Untere Naturschutzbehörde durch Vorschläge und Anregungen fachlich unterstützen,
- Fehlentwicklungen in Natur und Landschaft entgegenwirken und
- der Öffentlichkeit die Absichten und Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege vermitteln.
Die Untere Naturschutzbehörde bezieht den Naturschutzbeirat in die Vorbereitung aller wichtigen Entscheidung und Maßnahmen ein. Dies gilt insbesondere für Ausnahmegenehmigungen und naturschutzrechtliche Befreiungen. Der Naturschutzbeirat bietet somit fachliche Unterstützung bei zahlreichen Bescheiden der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragten Baumfällungen, Beseitigungen von Niststätten, Beeinträchtigungen von streng geschützten Arten oder Eingriffen in Naturschutzflächen und geschützte Biotope.
Besondere Schwerpunkte waren und sind aktuell:
- der Umgang mit Alteichen, die vom Heldbock-Käfer besiedelt sind. Für den sehr seltenen Heldbock hat Potsdam eine hohe Verantwortung, da sich hier beachtliche Bestände der seltenen Käferart konzentrieren.
- der Erhalt von Altbaumbeständen, die eine besondere Rolle für Höhlenbrüter und Fledermäuse spielen.
- die Anforderungen an Kompensationsmaßnahmen hinsichtlich Quantität und Qualität für verschiedenste Tierarten und Lebensräume.
- der Altbaumbestand und die Biotopflächen der Stiftung Preußische Schlösser und Gärten. Die historischen Gartenanlagen haben mit ihrem bemerkenswerten Artenreichtum eine herausragende Funktion für den Naturhaushalt der Stadt.
- die touristische Nutzung sowie die Freizeitnutzung in Schutzgebieten, insbesondere im Bereich der Gewässer; Mitentwicklung einer gesamtstädtischen naturschutzfachlichen Uferbewertung als Grundlage für Genehmigungsentscheidungen, z.B. zu Anträgen zur Errichtung von Bootsstegen.
Der Naturschutzbeirat der Landeshauptstadt Potsdam steht im engen Austausch mit dem Naturschutzbeirat des Ministeriums für Landwirtschaft, Umwelt und Klimaschutz (MLUK) des Landes Brandenburg und arbeitet nach seiner Geschäftsordnung, die am 08.06.2020 verabschiedet wurde.
Sie erreichen den Naturschutzbeirat der Landeshauptstadt Potsdam jederzeit per E-Mail:
oder über die Untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam:
Gesetzliche Grundlagen
Auf der Grundlage von § 35 Brandenburgisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz - BbgNatSchAG) ist zur Vertretung der Belange von Naturschutz und Landschaftspflege und zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung bei der Unteren Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt Potsdam ein Naturschutzbeirat zu bilden. In den Beirat sind Bürgerinnen und Bürger zu berufen, die im Naturschutz und in der Landschaftspflege besonders fachkundig und erfahren sind. Fachkundig ist nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte nach dem Brandenburgischen Naturschutzgesetz (Naturschutzbeiräteverordnung - NSchBV) ein Bürger, wenn er besondere Kenntnisse auf dem Gebiet der Botanik, der Zoologie, der Ökologie, der Landschaftspflege, der Landschaftsplanung oder auf verwandten Gebieten besitzt.
Downloads
- Geschäftsordnung des Naturschutzbeirats der Landeshauptstadt Potsdam