Hundehaltung in der Landeshauptstadt Potsdam

Hund
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Der Flyer gibt Tipps und Hinweise für ein gutes Miteinander zwischen Mensch und Tier.

Ganz allgemein gilt der Grundsatz: Den Hund lieber einmal mehr, als einmal zu wenig an die Leine nehmen. Die Leinenpflicht der Hundehalterverordnung wird in Potsdam durch die Stadtordnung in bestimmten Teilen der Innenstadt und im Stadtteil Babelsberg auf einen ständigen Leinenzwang ausgedehnt.

Ausserdem besteht grundsätzlich eine Leinenmitführpflicht und eine Pflicht zum Mitführen mehrerer für die Beseitigung von Hundekot geeigneter Behältnisse, wenn der Hund im öffentlichen Bereich ausgeführt wird. Nicht entfernter Hundekot ist das Hauptärgernis für Bürgerinnen und Bürger. Gerade hier sind die Hundehalter gefordert Verantwortung für ihr Tier zu übernehmen und den Kot ihres Tieres zu beseitigen. Viele Tüten stehen an Spendern in der Stadt bereit. Damit kann der Kot aufgenommen und anschließend samt Tüte in einem öffentlichen Papierkorb entsorgt werden.

Hunde haben keinen Zutritt auf Kinderspielplätzen, gekennzeichneten Liegewiesen und in Badeanstalten oder gekennzeichneten öffentlichen Badestellen.

 

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